Neues Stiftungsrecht in Kraft
Die am 8. Oktober 2004 von den Räten beschlossene Revision des Stiftungsrechts ist am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Neuerungen gabs v.a. in den Bereichen: Rechnungslegung, Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit, erleichterte Aenderung des Stiftungszwecks und Anpassung der Steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden.
Eine kurze und verständliche Zusammenfassung fand sich am 24.8.05 in der NZZ, ein PDF mit den wichtisten Neuerungen gibts bei der Unternehmensberatung OBT sowie alle Infos und Hintergründe beim Justiz- und Polizeidepartement.
Ich wünsche allen viel (Fundraising-) Erfolg im neuen Jahr!