21.04.2009 - Fundraising-Journal: Blog zu Fundraising-Themen
14 November
2005

MAFO oder Belästigung

Gerichtsurteil über Telefonanrufe in Deutschland

Nicht zum ersten Mal hat sich in Deutschland ein Gericht mit der Frage auseinandergesetzt, ob Werbeanrufe erlaubt seien ... Diesmal entschied ein Amtsgericht in Hamburg  für die Angeklagten - ein Meinungsforschungsinstitut. Es handle "sich bei Anrufen zu Marktforschungszwecken gar nicht um Werbung, sondern um echte zweiseitige Kommunikation". Ein Kommentar im heise-Ticker meint dazu lakonisch: Marktforschung? Der Walfang ist ja schliesslich auch rein wissenschaftlich. Ansonsten sind Anrufe ohne ausdrückliche vorgängige Zustimmung in Deutschland verboten. Wies allerdings in der Schweiz genau ist, weiss ich nicht ... werde ich mal recherchieren. Oder hat jemand auswendig Ahnung?


Posted by sgrosjean at 09:01 | Comments (0) | Trackbacks (0)
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