keine Geld-zurück-Garantie
Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr
lieber nicht
revidieren. Die Vorschläge, den Internet-KäuferInnen ein 7-tägiges
Rücktrittsrecht einzuräumen sind damit (vorläufig?) vom Tisch, mit der
Begründung "Der elektronische Geschäftsverkehr hat sich in der Schweiz auch
ohne gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und ohne
verbessertes Gewährleistungsrecht positiv entwickelt."
Damit bleiben auch Internet-SpenderInnen in der Schweiz schlechter gestellt,
als in der EU - Theoretisch. Faktisch nehme ich an, dass hierzulande
jede gemeinnützige Organisation grundsätzlich willens ist, einer SpenderIn
eine Online- oder Offline-Spende zurückzuerstatten. Auch noch nach 14-Tagen
oder 3 Wochen. Schliesslich ist eine zufriedene potentielle SpenderIn in
jedem Fall wertvoller als eine verstimmte ex-SpenderIn.