21.04.2009 - Fundraising-Journal: Blog zu Fundraising-Themen
09 November
2005

keine Geld-zurück-Garantie

Schutz von Online-Spendern/innen wird nicht verbessert

Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr lieber nicht revidieren. Die Vorschläge, den Internet-KäuferInnen ein 7-tägiges Rücktrittsrecht einzuräumen sind damit (vorläufig?) vom Tisch, mit der Begründung "Der elektronische Geschäftsverkehr hat sich in der Schweiz auch ohne gesetzliches Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften und ohne verbessertes Gewährleistungsrecht positiv entwickelt."

Damit bleiben auch Internet-SpenderInnen in der Schweiz schlechter gestellt, als in der EU - Theoretisch. Faktisch nehme ich an, dass hierzulande jede gemeinnützige Organisation grundsätzlich willens ist, einer SpenderIn eine Online- oder Offline-Spende zurückzuerstatten. Auch noch nach 14-Tagen oder 3 Wochen. Schliesslich ist eine zufriedene potentielle SpenderIn in jedem Fall wertvoller als eine verstimmte ex-SpenderIn.


Posted by sgrosjean at 13:48 | Comments (1) | Trackbacks (0)
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Comments
Re: keine Geld-zurück-Garantie

Ganz klar. Ich kenne einige Fälle von freiwillig geleisteten Rückerstattungen, beispielsweise im LSV/DD-Business. Viele (meist junge) GönnerInnen sind sich im Eifer des Spendens oft nicht bewusst, dass ihr Konto nicht über das nötige Kleingeld verfügt.

Ich sehe es als Dienst an die Spendenden ,trotz des Nichteinhalten des 30tägigen Widerspruchsrechts, die letzte Belastung zurück zu erstatten, trotz Mehraufwand und -kosten.

Ein Fall für die Konsumentenschützer.


Posted by: Christian Hosmann at November 09,2005 22:49
Re: keine Geld-zurück-Garantie

Netzwoche meint, es ist Blochers Tat:

http://www.netzwoche.ch/netzwoche/netzwocheticker-news.cfm?id=27691&datum=2005-11-10

Posted by: Grundel & Hatz at November 10,2005 14:14
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