21.04.2009 - Fundraising-Journal: Blog zu Fundraising-Themen
30 March
2007

Zächer Stiftungsrat

Bundesgericht bestätigt Urteil wegen Spendenveruntreuung

Das Bundesgericht hat gestern das Urteil des basel-städtischen Appellationsgerichts gegen Guido A. Zäch, Gründer der Schweizer Paraplegiker-Stiftung, in Sachen Spendenveruntreuung bestätigt. Die 16 Monate bedingt wegen insgesamt vier Veruntreuungen werden damit rechtskräftig. Seit der Anklageerhebung aufgrund "zweckwidriger Entfremdung von Stiftungsgeldern" im Jahr 2002 hatte zuerst das Basler Strafgericht und dann das Basler Appelationsgericht den charismatischen Chefarzt und Fundraiser verurteilt. Die Gerichte erweisen sich dabei als ebenso hartnäckig wie der Stiftungsrat der Paraplegiker: Dieser liess gestern verlauten, man sei über die Wege der Justiz erstaunt und stehe nach wie vor mit "uneingeschränktem Vertrauen" hinter dem Gründer und Stiftungsratspräsidenten.


Posted by grosjean at 12:44 | Comments (0) | Trackbacks (0)
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