Zächer Stiftungsrat
Das Bundesgericht hat gestern das Urteil des basel-städtischen
Appellationsgerichts gegen Guido
A. Zäch, Gründer der Schweizer
Paraplegiker-Stiftung, in Sachen Spendenveruntreuung bestätigt. Die 16
Monate bedingt wegen insgesamt vier Veruntreuungen werden damit
rechtskräftig. Seit der Anklageerhebung
aufgrund "zweckwidriger Entfremdung von Stiftungsgeldern" im Jahr 2002 hatte
zuerst
das Basler Strafgericht und dann das Basler Appelationsgericht den
charismatischen Chefarzt und Fundraiser verurteilt. Die Gerichte erweisen
sich dabei als ebenso hartnäckig wie der Stiftungsrat der Paraplegiker:
Dieser liess gestern verlauten, man sei über die Wege der Justiz erstaunt
und stehe nach wie vor mit
"uneingeschränktem Vertrauen" hinter dem Gründer und
Stiftungsratspräsidenten.